Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 08.07.1998 - IX 445/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Absetzbarkeit von Schadensersatzleistungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten, soweit diese durch ein Vermieterverhalten entstanden sind; Absetzbarkeit von Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren in einem Prozess über ...
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schadensersatzzahlungen eines Vermieters an den Mieter keine Werbungskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absetzbarkeit von Schadensersatzleistungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten, soweit diese durch ein Vermieterverhalten entstanden sind; Absetzbarkeit von Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren in einem Prozess über ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadenersatz an Mieter ist steuerlich nicht abzugsfähig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.03.1987 - IX R 31/84
Beweissicherungsverfahren - Konkurs - Herstellungskosten - Gebäude - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.1998 - IX 445/93
Für die Entscheidung dieser Frage kommt es darauf an, wie die Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren, einkommensteuerrechtlich zu qualifizieren sind, denn Prozeßkosten teilen als Folgekosten das rechtliche Schicksal der Aufwendungen, um die gestritten wurde (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1983 VIII R 102/79, BFHE 140, 219, BStBl II 1984, 314; vom 24. März 1987 IX R 31/84, BFHE 149, 552, BStBl II 1987, 695, …sowie vom 31. März 1987 IX R 53/83, BFH/NV 1987, 645;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., § 21 Anm. 100, Stichwort "Prozeßkosten", Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 21 Anm. 264, Stichwort "Prozeßkosten"). - BFH, 06.12.1983 - VIII R 102/79
Anwaltskosten - Folgekosten - Hauptsachekosten - Zivilprozeß
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.1998 - IX 445/93
Für die Entscheidung dieser Frage kommt es darauf an, wie die Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren, einkommensteuerrechtlich zu qualifizieren sind, denn Prozeßkosten teilen als Folgekosten das rechtliche Schicksal der Aufwendungen, um die gestritten wurde (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1983 VIII R 102/79, BFHE 140, 219, BStBl II 1984, 314; vom 24. März 1987 IX R 31/84, BFHE 149, 552, BStBl II 1987, 695, …sowie vom 31. März 1987 IX R 53/83, BFH/NV 1987, 645;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., § 21 Anm. 100, Stichwort "Prozeßkosten", Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 21 Anm. 264, Stichwort "Prozeßkosten"). - BFH, 31.03.1987 - IX R 53/83
Prozesskosten und erbrechtliche Gleichstellungsgelder als Werbungskosten bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.1998 - IX 445/93
Für die Entscheidung dieser Frage kommt es darauf an, wie die Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren, einkommensteuerrechtlich zu qualifizieren sind, denn Prozeßkosten teilen als Folgekosten das rechtliche Schicksal der Aufwendungen, um die gestritten wurde (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1983 VIII R 102/79, BFHE 140, 219, BStBl II 1984, 314; vom 24. März 1987 IX R 31/84, BFHE 149, 552, BStBl II 1987, 695, sowie vom 31. März 1987 IX R 53/83, BFH/NV 1987, 645;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., § 21 Anm. 100, Stichwort "Prozeßkosten", Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 21 Anm. 264, Stichwort "Prozeßkosten").